Der private Naturpark ist nicht öffentlich und es besteht daher kein Anspruch auf eine Besichtigung. Um
die Brut der Tiere nicht zu stören, die Artenvielfalt zu schützen und
die Natur unberührt zu lassen, soll der Park Ruhe genießen. Nur in
dieser Ruhe bleiben Vögel und Tiere und es siedeln sich weitere Arten
an. Besichtigungen sind daher nur mit Zustimmung des Eigentümers in
begründeten Ausnahmefällen (nach schriftlichem Antrag und vorheriger
Vereinbarung) möglich. Spontan-Besucher ohne Besuchserlaubnis müssen
daher leider abgewiesen werden. Author: Chefredakteur (Queen-Auguste-Victoria-Park, Article No. 189)